AGB vom 01.02.2009 – AV Media Werbeagentur e. K.
Die AV Media Werbeagentur e. K. mit Sitz in Grünstadt (nachfolgend AV Media genannt) stellt dem Kunden die Leistungen ausschließlich zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für folgende Leistungen: Webhosting, Serverhosting, Serverhousing, sowie die Domainvermittlung. Im Rahmen des Webhosting betreibt AV Media Webserver, die 24 Stunden am Tag an das Internet angebunden sind. AV Media stellt Gewerbetreibenden Plattenspeicher auf Webservern für eigene Zwecke zu Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Internet abgerufen werden. Der Kunde nutzt das Internet gewerblich für die Darstellung seines Unternehmens. Beim Serverhosting stellt AV Media dem Kunden einen eigenen Server im Rahmen der Internetinfrastruktur zur Verfügung, beim Serverhousing stellt AV Media die Verbindung einer kundeneigenen Hardware zum Internet her. Stellt AV Media im Rahmen dieser Dienstleistungen auch Domainnamen zur Verfügung, so werden diese lediglich im Namen des Kunden bei der zuständigen Registrierungsstelle vermittelt.§ 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
a) Anträge auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses sind schriftlich unter Benutzung des jeweiligen Antragsformulars von AV Media zu stellen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und AV Media kommt erst nach Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrags durch AV Media zustande. Mit Rechnungsstellung sind die in der Rechnung genannten Positionen eingerichtet. Als für die Vertragsdauer maßgeblichen Vertragsbeginn bei Eingang des Antrags während des laufenden Monats wird der Monatserste nach Eingang des Antrags vereinbart.b) AV Media kann aufgrund seiner Vermittlerfunktion keine Gewähr dafür übernehmen, dass vom Kunden beantragte Domains zugeteilt werden können. Ist der im Rahmen eines Webhostingvertrages gewünschte Domainname für die Internetpräsenz des Kunden bereits vergeben, kommt der Webhostingvertrag nicht zustande.
c) AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AV Media hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn AV Media in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
§ 3 Leistungserbringung, Rechte und Pflichten des Kunden
a) AV Media erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe seines Leistungsangebots.b) AV Media ist es gestattet, seine Server immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und entsprechend auch Software-Updates auf den Servern vorzunehmen.
c) AV Media garantiert Ausfallzeiten von unter 3 Stunden pro Woche. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von AV Media liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Störungen des Internets durch Netzanbieter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
d) AV Media stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protokoll – FTP). AV Media stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und AV Media unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
e) Soweit eine Datensicherung Vertragsbestandteil ist, wird diese Datensicherung immer in den Nachtstunden durchgeführt. Es werden die Daten gesichert, soweit sich diese sichern lassen. Die Datensicherung wird längstens 7 Tage aufbewahrt, danach wird sie vernichtet.
f) Der Kunde hat mindestens wöchentlich aktuelle Sicherheitskopien von seinen Daten anzufertigen.
g) Der Kunde ist verpflichtet stets seine aktuelle Anschrift sowie eine aktuelle E-Mail Adresse mitzuteilen.
h) Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. AV Media behält sich allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver oder den Server von AV Media übermäßig stark belasten.
i) Unterhält der Kunde einen geschäftsmäßig genutzten Internetauftritt, so hat er die Mindestangaben gem. § 6 TDG in seine Internetpräsenz aufzunehmen.
Ergänzend gilt für Webhostingverträge folgendes:
j) Der gemietete Speicherplatz des Kunden setzt sich zusammen aus dem Speicherplatz für die Homepage, der Datenbank und RealAudio/Video-Dateien.§ 4 Zahlung und Abrechnungszeiträume
a) Zahlungen sind ab Vertragsbeginn im Voraus, also 3 Werktage vor Beginn der Abrechnungszeiträume zu entrichten. Abrechnungszeiträume ergeben sich aus den Tarifbeschreibungen bzw. Verträgen.b) Rumpfmonate zu Vertragsbeginn werden anteilig abgerechnet.
c) Die Rechnungslegung erfolgt wahlweise durch Bereitstellung oder Übersendung der Rechnung in elektronischer Form oder Briefpost.
d) Sonderleistungen bzw. zusätzliche Leistungen zum Tarif (z. B. zusätzlicher Speicherplatz oder zusätzliche E-Mail-Adressen, etc.) haben den gleichen Abrechnungszeitraum wie der dazugehörige Tarif.
e) Vertragslaufzeit für Domains betragen, sollte nicht bei Domainbestellungen anderes vereinbart worden sein, 12 Monate und verlängern sich um jeweils 12 Monate,
vgl. § 7 a.
f) Grundsätzlich werden die fälligen Beträge 3 Werktage vor Beginn des Abrechnungszeitraums per Lastschrift eingezogen. Jahres und Halbjahresrechnungen ohne Lastschrifteinzug sind vertraglich zu vereinbaren. AV Media ist berechtigt, nach zweimaliger Nichteinlösung von Lastschriften, auch für verschiedene Abrechnungen, Überweisung der Forderung zuzüglich 5 % Überweisungsgebühr auf die Nettorechnungssumme vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums bzw. mindestens für einen Abrechnungszeitraum von 3 Monaten zu erlangen.
g) Als Datum der Zahlung gilt der Zahlungseingang bei AV Media.
h) Für jede Rücklastschriftund Mahnung hat der Kunde eine Bearbeitungspauschale von € 10,- zu bezahlen. AV Media sowie dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen höheren zw. geringeren Schaden nachzuweisen.
i) Gerät ein Kunde mit der Zahlung des Entgeltes in Höhe von mindestens 2 Monaten oder mindestens in Höhe von 80 € in Verzug oder wird eine Lastschrift nicht eingelöst, ist AV Media berechtigt, die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden nach Ankündigung in Textform und unter Hinweis auf die damit verbundenen Folgen mit einer Frist von 5 Werktagen zu sperren und die Domain nach Ablauf von 4 Wochen nach der Mahnfrist bzw. seit Beginn des Zahlungsverzugs bei .de Domains die Rückübertragung an die DENIC zu beantragen. Es gilt dann die DENIC Direktpreisliste. Bei anderen Top-Level-Domains wird AV Media die Löschung bzw. das Auslaufen der Domain beantragen bzw. Rechnungslegung direkt an den Kunden veranlassen. Die Sperrung der Internetpräsenz stellt keine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses, sondern lediglich die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts dar, sodass bei der Sperrung der Präsenz bzw. Domain auch weiterhin die monatlichen volumenunabhängigen Grundgebühren anfallen, da die Leistung von AV Media weiter zur Verfügung steht bzw. für die Dateien des Kunden weiter Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird. Bei Sperrung der Präsenz wegen Zahlungsverzug ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 vom Kunden zu zahlen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten. AV Media ist berechtigt, die Sperrung der Präsenz solange aufrecht zu erhalten, bis sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung (auch außergerichtliche Mahnkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten und die Bearbeitungsgebühr wegen Sperrung) vollständig bezahlt sind. Bei Sperrung der Domain/Präsenz haftet AV Media nicht für Schäden, die durch die Sperrung beim Kunden eintreten. Ist die Sperrung zu Unrecht oder zu früh erfolgt, haftet AV Media nur im Rahmen des § 15. Der Kunde hat AV Media unverzüglich von einer unberechtigten Sperrung zu informieren.
j) Das Bestreiten der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden führt nicht dazu, dass AV Media das Recht auf Sperrung der Präsenz verliert.
k) Bei notwendigen Adressrecherchen hat der Kunde die Kosten für die Ermittlung seiner Anschrift zu erstatten; mindestens jedoch € 5,- Bearbeitungsaufwand und zzgl. etwaiger Auslagen (Einwohnermeldeamtsauskunft), wobei beiden Vertragsparteien der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens offen steht.
§ 5 Preisänderung
AV Media ist berechtigt, die Preise maximal einmal jährlich zu erhöhen. Die Preiserhöhung Bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform dieser widerspricht. AV Media wird den Kunden in der Erhöhungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruches haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen frühestens zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam geworden wäre.§ 6 Überschreitung des Datentransfervolumens
Sofern das auf den entsprechenden Tarif des Kunden entfallende Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats die in der Tarifübersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt, berechnet AV Media dem Kunden den über das vertraglich eingeräumte Volumen hinausgehenden Datentransfer gesondert zu einem ausgewiesenen Satz lt. aktueller Preisliste für jedes angefangenen GB. Das Datentransfervolumen setzt sich bei Webhosting zusammen aus Mail-, FTP-, Webseiten- (http) und RealAudio/Video-Traffic. Bei Serverhosting und Serverhousing ergibt sich das Datentransfervolumen aus sämtlichem Datenverkehr. Für den Fall, dass das Datentransfervolumen überschritten wird, ist AV Media berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen (in der Regel 3 Monatsgebühren).§ 7 Vertragsdauer, Kündigung
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vertragsbeginn ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses der Monatserste nach Vertragsschluss. Der Vertrag kann von jedem Vertragsteil mit einer im Vertrag festgelegten Frist gekündigt werden, wenn nicht eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist zwölf Wochen zum Vertragsablauf. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die gleiche Länge. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch AV Media gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ein Verstoß gegen § 9, 10 c oder § 12 c dieser AGB, ein Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen andauert oder für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Gebühren, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch AV Media, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für AV Media dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen, bei Insolvenz oder Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Kunden bzw. bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
